Besprechnung
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Gesamtpfarrgemeinderat (GPGR)

Romina Hötte, Sudhagen, Vorsitzende
Romina Hötte, Sudhagen, Vorsitzende
Gerd Kleinhietpaß, Hövelhof, Vorstand
Gerd Kleinhietpaß, Hövelhof, Vorstand
Christian Laskowski, Ostenland, Vorstand
Christian Laskowski, Ostenland, Vorstand
Linda Meiwes, Delbrück, (Vorstand)
Linda Meiwes, Delbrück, (Vorstand)
Maria Athens, Hövelhof
Maria Athens, Hövelhof
Bernd Bokel, Lippling
Bernd Bokel, Lippling
Rainer Brockmeier, Bentfeld
Rainer Brockmeier, Bentfeld
Barbara Finke, Hövelhof
Barbara Finke, Hövelhof
Elisabeth Franke, Anreppen
Elisabeth Franke, Anreppen
Bernd Haase, Pfarrer, Pastoralverbundsleiter
Bernd Haase, Pfarrer, Pastoralverbundsleiter
Brigitte Hamschmidt, Hövelhof
Brigitte Hamschmidt, Hövelhof
Marcel Passon, Hövelhof
Marcel Passon, Hövelhof
Kleinschmidt, Jan-Niklas, Gem.Referent
Kleinschmidt, Jan-Niklas, Gem.Referent
Ulrike Krummel, Hövelhof
Ulrike Krummel, Hövelhof
Karin Morfeld, Westenholz
Karin Morfeld, Westenholz
Rita Rodehuth-Austermeier, Espeln
Rita Rodehuth-Austermeier, Espeln
Richard Römer, Delbrück
Richard Römer, Delbrück
Jana Runte, Hövelhof
Jana Runte, Hövelhof
Lambertus Stallein, Delbrück, Ständiger Diakon
Lambertus Stallein, Delbrück, Ständiger Diakon
Andreas Stratmann, Sudhagen
Andreas Stratmann, Sudhagen

Protokolle der letzten GPGR Sitzungen

Welche Aufgaben hat ein Pfarrgemeindrat?

„In der Folge des II. Vatikanischen Konzils kam es als Zeichen der Verantwortung der Laien in der Kirche u.a. zur Entstehung der Pfarrgemeinderäte in unseren Pfarreien. Ihnen kommen nach dem gültigen Statut im Erzbistum Paderborn zwei wesentliche, gleichberechtigte Aufgaben zu:

Zum einen berät der Pfarrgemeinderat den Pfarrer (Funktion als Pastoralrat).
Konkret heißt das: Laien bringen ihre Erfahrungen und Sichtweisen im Hinblick auf pastorale Aufgaben ein und beraten mit dem Priester z.B. Fragen der Liturgie, der Spendung der Sakramente, der Seelsorge und der Einheit der Gemeinde.

Zum anderen ist der Pfarrgemeinderat ein wichtiges Organ des Laienapostolates.
Dieser Begriff bedeutet, dass es die Laien in der Kirche sind, die die Verantwortung dafür tragen, den Glauben in der Welt, in ihren Lebensumständen vor Ort, durch Wort und Tat zum Ausdruck zu bringen. Somit muss auch der Pfarrgemeinderat, als die Vertretung der Laien, den Glauben im gesellschaftlichen, familiären, politischen und kulturellen Leben eigenverantwortlich bezeugen und die Rahmenbedingungen dafür in unseren Pfarreien günstig bereiten. Die Verantwortung für diese Aufgabe ist ureigenster Bestandteil des Laienapostolates. Sie ist umso wichtiger, weil die „pastoralen Fragen“ heute immer weniger losgelöst von den „weltlichen Fragen“ behandelt oder beantwortet werden können.“ Als Gremium des Laienapostolates ist der Pfarrgemeinderat also durchaus entscheidungsberechtigt. In allen Fragen, die nicht unmittelbar die Seelsorge, die Liturgie und die Spendung der Sakramente betreffen, kann und sollte der Pfarrgemeinderat verantwortlich Entscheidungen treffen. Stellungnahmen und Initiativen zu Fragen des Sozialraumes, zu gesellschaftlichen und politischen Fragen sind Aufgaben des Pfarrgemeinderates.

Quelle: Handbuch für Pfarrgemeindräte 2013-2017
www.pastorale-informationen.de


Meldungen und Beiträge des GPGR

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