„In der Folge des II. Vatikanischen Konzils kam es als Zeichen der Verantwortung der Laien in der Kirche u.a. zur Entstehung der Pfarrgemeinderäte in unseren Pfarreien. Ihnen kommen nach dem gültigen Statut im Erzbistum Paderborn zwei wesentliche, gleichberechtigte Aufgaben zu:
Zum einen berät der Pfarrgemeinderat den Pfarrer (Funktion als Pastoralrat).
Konkret heißt das: Laien bringen ihre Erfahrungen und Sichtweisen im Hinblick auf pastorale Aufgaben ein und beraten mit dem Priester z.B. Fragen der Liturgie, der Spendung der Sakramente, der Seelsorge und der Einheit der Gemeinde.
Zum anderen ist der Pfarrgemeinderat ein wichtiges Organ des Laienapostolates.
Dieser Begriff bedeutet, dass es die Laien in der Kirche sind, die die Verantwortung dafür tragen, den Glauben in der Welt, in ihren Lebensumständen vor Ort, durch Wort und Tat zum Ausdruck zu bringen. Somit muss auch der Pfarrgemeinderat, als die Vertretung der Laien, den Glauben im gesellschaftlichen, familiären, politischen und kulturellen Leben eigenverantwortlich bezeugen und die Rahmenbedingungen dafür in unseren Pfarreien günstig bereiten. Die Verantwortung für diese Aufgabe ist ureigenster Bestandteil des Laienapostolates. Sie ist umso wichtiger, weil die „pastoralen Fragen“ heute immer weniger losgelöst von den „weltlichen Fragen“ behandelt oder beantwortet werden können.“ Als Gremium des Laienapostolates ist der Pfarrgemeinderat also durchaus entscheidungsberechtigt. In allen Fragen, die nicht unmittelbar die Seelsorge, die Liturgie und die Spendung der Sakramente betreffen, kann und sollte der Pfarrgemeinderat verantwortlich Entscheidungen treffen. Stellungnahmen und Initiativen zu Fragen des Sozialraumes, zu gesellschaftlichen und politischen Fragen sind Aufgaben des Pfarrgemeinderates.
Quelle: Handbuch für Pfarrgemeindräte 2013-2017
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