Sakrament der Ehe
Sakrament der Ehe

Das Weihesakrament

Die Weihe beauftragt den Geweihten, in besonderer Weise dem kirchlichen Leben zu dienen. Er repräsentiert Jesus Christus auf der Erde. Bei der Weihe wird ihm durch Gebet und Handauflegung diese Vollmacht übertragen.

Die Weihe ist ein dreistufiges Sakrament, das in dieser Reihenfolge aus folgenden Teilen besteht: der Diakonenweihe, der Priesterweihe und der Bischofsweihe.

Nach katholischem Verständnis ist das Weihesakrament Männern, die sich zur Ehelosigkeit verpflichten, vorbehalten. In seltenen Fällen, z.B. wenn ein verheirateter evangelischer Geistlicher konvertiert, ist eine Ausnahme möglich. Für den Diakon gilt: Wenn er schon zum Zeitpunkt der Weihe verheiratet ist, ist dies kein Hindernis zum Empfang des Weihesakraments. Er verpflichtet sich aber, ehelos zu leben, wenn seine Frau vor ihm sterben sollte. Zum Priester kann ein verheirateter Diakon nicht geweiht werden.

Von der Vollmacht, die durch die Weihe übertragen wird, unterscheidet sich der ständige Diakon nicht vom Diakon mit Zivilberuf. Der Unterschied liegt darin, dass der ständige Diakon hauptberuflich in der Kirche tätig ist, während der Diakon mit Zivilberuf sein Amt nebenberuflich ausübt.


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